Ablauf eines Auswahl-/Aufnahmeverfahrens
Alle ausschreibepflichtigen freien Stellen der Universität Wien werden für mind. 3 Wochen über das Job Center öffentlich ausgeschrieben. Das genaue Ende der Ausschreibungsfrist ist dem jeweiligen Inserat zu entnehmen. Verlängerungen einer Ausschreibung sind möglich.
Es können nur die Bewerbungen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden, die während der Ausschreibungsfrist an der Universität Wien einlangen.
Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist beginnt das universitätsinterne Auswahlverfahren, welches - abhängig von der Anzahl der Bewerbungen und den Zeitressourcen der verantwortlichen Führungskräfte - mitunter auch einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Nach der Entscheidung für eine Personalaufnahme wird der/die neue Mitarbeiter/in von den jeweils verantwortlichen Personen bzw. Einrichtungen verständigt.
Wenn der/die künftige Mitarbeiter/in über die Personalaufnahme verständigt wurde, muss der Aufnahmebogen der Universität Wien ausgefüllt werden. Dieser erfasst alle für die Universität notwendigen und relvanten Daten. Je nach Funktion, die von dem/der neuen Mitarbeiter/in wahrgenommen wird, stehen folgende Varianten im Intranet der Universität Wien zur Verfügung:
Aufnahme allgemeines und wissenschaftliches Personal
Aufnahme Projektmitarbeiter/innen
Aufnahme im Bereich externer Lehre
Aufnahme Geringfügig Beschäftigte
Wichtig: Die Aufnahmebögen gelten ausschließlich für die Aufnahme und werden NICHT als Bewerbungsbögen akzeptiert!